
eJustizakte-Applikation (JAA)
Akten zu Justizverfahren werden künftig digital geführt und die elektronische Akte wird die führende Akte in den Justizbehörden sein. Deshalb braucht es ein System zum effizienten und benutzerfreundlichen Arbeiten mit der eAkte – die eJustizakte-Applikation. Die Leitungsorgane haben 2023 entschieden, dafür die österreichische Lösung zu übernehmen.
Eine Ende 2023 bei den kantonalen Justizbehörden durchgeführte Umfrage ergab, dass 93 % der Umfrageteilnehmenden «Ja» oder «eher Ja» zur Übernahme der JAA sagen. Dies entspricht mehr als 10’000 potenziellen Nutzerinnen und Nutzern. Weiters plant eine grosse Mehrheit dieser Behörden, die JAA durch justitia.swiss betreiben zu lassen (Software-as-a-Service-(SaaS-)Betrieb).
Das HIS-Programm entschied im Februar 2024, die JAA auch im Strafvollzug einzusetzen. Das Projekt eJVAkte wird die JAA für die elektronische Aktenführung und -einsicht im Justizvollzug nutzen. Diese Erweiterung wird nicht nur die Digitalisierung im Justizvollzug beschleunigen, sondern erhöht auch die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer.
Vorbereitung für Pilotierungen
Die Anpassung der österreichischen JAA an die Anforderungen der Schweizer Justizbehörden (auch «Helvetisierung» genannt) verzeichnete substanzielle Fortschritte. Zudem wurde die technische Infrastruktur für die JAA geschaffen und diese SaaS-fähig gemacht. Beides sind Grundvoraussetzungen für die anstehenden Pilotierungen, die voraussichtlich am Ende des 2. Quartals 2025 mit dem Kanton Genf (Zusammenspiel mit einer selbstentwickelten Fachapplikation) und dem Bundesverwaltungsgericht (Fachapplikation JURIS) gestartet werden. Später soll noch mit einem Regionalgericht des Kantons Bern ein Pilot im Zusammenspiel mit der Fachapplikation Tribuna gestartet werden.
Parallel dazu wurde die JAA-Produktorganisation aufgebaut und ein eigenes Entwicklungsteam formiert, das in enger Kooperation mit dem österreichischen Team die Weiterentwicklung und einen unabhängigen Betrieb in der Schweiz sicherstellt.
Anbindung an Fachapplikation bzw. Plattform justitia.swiss
Das Projekt Justitia 4.0 stellt den Justizbehörden zwei mögliche Anbindungsvarianten der JAA zu ihrer Fachapplikation zur Verfügung:
- Anbindung Fachapplikation zu JAA über eine Schnittstelle (API): Diese JAA-Schnittstelle wurde im Berichtsjahr detailliert beschrieben sowie publiziert und soll sich als Standard einer Anbindung an die JAA etablieren. Dies ist die vom Projekt bevorzugte Variante.
- JAA mit einer Anbindung einzig an die Plattform justitia.swiss als mögliche Übergangslösung (Stand-alone-Option): Diese Variante soll den Justizbehörden, die den digitalen Wandel unabhängig von einem Wechsel der Fachapplikation durchführen möchten (z. B. wegen des Ablaufs der Übergangsfrist BEKJ), eine Einführung der digitalen Akte und eine integrierte Kommunikation mit der Plattform justitia.swiss erlauben. Die JAA wird bei dieser Variante als «Stand-alone-Lösung» mit Integration in die Plattform justitia.swiss zur Verfügung gestellt. Ob die Justizbehörden ihre Fachapplikation in einem Ausschreibungsverfahren neu offerieren lassen, die bestehende Version weiter nutzen oder auf eine Weiterentwicklung ihrer Fachapplikation warten – die JAA kann unabhängig davon pilotiert oder eingeführt werden.
Übereinkommen zur JAA mit Österreich
Anlässlich einer offiziellen Zeremonie in Wien unterzeichneten Yves Donzallaz, Präsident des Bundesgerichts und Vorsitzender der Eidgenössischen Justizkonferenz sowie Alma Zadić, Bundesministerin für Justiz, am 16. April 2024 eine gemeinsame Erklärung zum «Übereinkommen über eine Kooperation zur gemeinsamen Weiterentwicklung und Nutzung des digitalen Justizarbeitsplatzes». Diese Vereinbarung bildet den Rahmen für die Nutzung und die gemeinsame Weiterentwicklung des digitalen Justizarbeitsplatzes.

«Die vielfältige und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Schweiz hat Tradition. Mit unserem Zusammenwirken können wir grenzübergreifend einen wichtigen Beitrag zur Effizienz- und Qualitätssteigerung unserer jeweiligen Justizapparate leisten.»
Nächste Schritte
Der Schwerpunkt liegt auf der Durchführung mehrerer Pilotprojekte. Während die Pilotierungen in den Kantonen Genf sowie Bern und im Bundesverwaltungsgericht bereits bestätigt und in Vorbereitung sind, haben weitere Kantone ihr Interesse bekundet, die JAA in Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug zu testen.
Ein weiterer Fokus liegt auf dem kontinuierlichen Ausbau der JAA-Produkt- und Betriebsorganisation. Ziel ist es, agil auf die Anforderungen der Pilotkundinnen und -kunden sowie auf künftige Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden eingehen zu können.
Zudem wird die Kommunikation intensiviert, um das Wissen über die JAA und die Akzeptanz der JAA weiter zu steigern. Ziel ist, dass die Justizbehörden die Möglichkeiten und Vorteile der JAA kennen und von den Erfahrungen der Pilotkantone profitieren.