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Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)
Am 20. Dezember 2024 verabschiedete das Parlament das BEKJ. Es schafft damit die gesetzliche Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht sowie die Gründung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, welche das Projekt Justitia 4.0 ablösen und die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss sowie deren Betrieb verantworten wird. Die Leitungsgremien haben sich im Herbst aktiv beim Bundesamt für Justiz und bei der Rechtskommission des Ständerats eingebracht. Ihre Anliegen, insbesondere bezüglich des Spielraums der Kantone beim Inkrafttreten des Gesetzes, wurden grossmehrheitlich berücksichtigt. Das Bundesamt für Justiz plant eine schrittweise Einführung des BEKJ: Zunächst sollen die Bestimmungen zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft in Kraft treten. Ein Jahr später folgen die übrigen Regelungen, insbesondere zur Plattform justitia.swiss. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes wird vom Bundesrat festgelegt.

Die Kantone haben einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung: Sie bestimmen selbst, wann der elektronische Rechtsverkehr über die Plattform in ihrem Kanton obligatorisch wird und wann alle Bestimmungen des BEKJ gelten. Dieser Zeitpunkt darf frühestens ein Jahr und spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes (Artikel zur Plattform) liegen. Die Kantone müssen ihr gewähltes Datum mindestens drei Monate im Voraus dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement melden. 

Fachgruppe Recht
Die Fachgruppe Recht hat sich im Herbst 2024 zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch getroffen. Gegenstand waren u. a. das BEKJ, die Vereinbarung justitia.swiss und die Planung der Gründung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft.

Vereinbarung zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft justitia.swiss
Die öffentlich-rechtliche Körperschaft justitia.swiss verantwortet nach Projektabschluss den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss. Zudem wird sie zusätzliche Dienstleistungen und technische Hilfsmittel für die elektronische Kommunikation in Justizverfahren anbieten. Basis für die öffentlich-rechtliche Körperschaft sind das BEKJ und die Vereinbarung justitia.swiss (Gründungsurkunde). Die Vereinbarung und deren erläuternder Bericht wurden von den Leitungsgremien des Projekts Justitia 4.0 im Sommer resp. Herbst 2024 genehmigt und durch die Trägerschaft von Justitia 4.0 zur Vernehmlassung durch die Kantone freigegeben. Die Vernehmlassungsfrist endet am 15. März 2025.

Nächste Schritte
Die Vereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft justitia.swiss und der erläuternde Bericht werden nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist bereinigt und voraussichtlich an der Frühjahrsversammlung der KKJPD anfangs Mai 2025 zur Ratifikation durch die Kantone freigegeben. Die Arbeiten zum Aufbau der Betriebs- und Geschäftsorganisation der öffentlich-rechtlichen Körperschaft justitia.swiss werden intensiviert, damit diese zeitnah nach der Ratifikation der Vereinbarung durch mindestens 18 Kantone und den Bund gegründet werden kann. Gemäss Empfehlung des QRM werden ab 2025 die Vorbereitungsarbeiten zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft in einem Projekt weitergeführt.

Weiterführende Informationen